Was bedeutet das neue Lieferkettengesetz für Unternehmen in Deutschland?
24.03.2021 von Thomas Becker
Smartphones aus Asien, Rindfleisch aus Südamerika, Kakao aus Afrika. Bevor Produkte den Weg in unsere Regale finden, legen sie oftmals einen langen Weg zurück. Zu oft sind diese weltweiten Lieferketten anfällig für Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte. Mit einem neuen Gesetzentwurf hat sich die Bundesregierung1 zuletzt darauf geeinigt, die Rechte jener Menschen besser zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren. Was bedeutet dieses neue Lieferkettengesetz für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen und welche konkreten Neuerungen bringt es mit sich?
"Ein Durchbruch für die Stärkung der Menschenrechte"
Der kürzlich beschlossene „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ stellt laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nicht nur einen Durchbruch in der Stärkung der Menschenrechte dar, sondern gilt auch als ein klares Signal an Unternehmen um Menschenrechte nicht gegen wirtschaftliche Interessen aufzuwiegen. Mit der neuen Initiative reiht sich Deutschland nun in einen immer stärkeren Trend zu einer Optimierung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen ein. Konkret ergeben sich durch das neue Lieferkettengesetz folgende Änderungen:
- Ab 2023 müssen in Deutschland ansässige Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht in der Lieferkette im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes noch genauer nachkommen.
- Das Gesetz gilt vorerst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigen innerhalb Deutschlands. Ab 2024 soll das Gesetz dann für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigen innerhalb Deutschlands gelten.
- Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten, durch das neue Gesetz, trägt auch zu besseren Wettbewerbsbedingungen und zur Rechtssicherheit für Unternehmen bei.
- Die Verantwortung für mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden erstreckt sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette der betroffenen Unternehmen und umfasst auch unmittelbare Zulieferer.
- In Zukunft können sich Personen, die durch die Nichteinhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht zum Nachteil gekommen sind, vor deutschen Gerichten von NGOs und Gewerkschaften vertreten lassen.
- Das Lieferkettengesetz ermöglicht erstmals umfangreiche behördliche Kontrollen. Das dafür zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekommt dabei unter anderem die Möglichkeit, bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder zu verhängen. Bei schwerwiegenden Verstößen können diese Strafen auch bis zu 2% des weltweiten Umsatzes betragen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Unternehmen bei Verstößen von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen.
Das Lieferkettengesetz als Teil eines globalen Trends
Analog zu den Entwicklungen in Deutschland verpflichten sich in den letzten Jahren immer mehr Länder und internationale Organisationen dazu, ihre Richtlinien und Gesetze im Bereich der Sorgfaltspflicht in Lieferketten zu verbessern. Der allgemeine Trend deutet darauf hin, dass Unternehmen nicht nur regulatorische Risiken früh erkennen müssen, sondern auch ein größeres Augenmerk auf ihren Ruf haben müssen. Sowohl Investoren als auch Konsumenten befassen sich verstärkt mit den ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Kaufverhaltens. Deshalb spielt die Risikominimierung im Bereich von möglichen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden eine weitreichende Rolle:
- Bereits seit 2015 verlangt der britische Modern Slavery Act regelmäßige Unternehmensberichte zu potentiellen Risiken. Die Prävention von Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit und organisierte Ausbeutung stehen auch hier an oberster Stelle.
- 2017 führte Frankreich ein Gesetz ein, welches Unternehmen dazu verpflichtet, mögliche Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu sanktionieren.
- Im Juli 2020 veröffentliche die US-Regierung einen Leitfaden für Unternehmen, welcher sie auf Risiken in Bezug auf potentielle Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten hinweist.
- Auch auf Europäischer Ebene finden momentan Verhandlungen statt. Ein Gesetzentwurf des Europäischen Parlaments zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten ihre Lieferketten bezüglich potentieller Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen und bei Nichteinhaltung Sanktionen zu verhängen.
Wie können Unternehmen auf diese Entwicklung reagieren?
Risiken im Bereich der Menschenrechte oder des Umweltschutzes sollten gleich behandelt werden wie Risiken im Bereich der Korruption oder der Bestechung. Beides erfordert ein umfassendes und flächendeckendes Compliance Programm. Dabei ist es wichtig eine klare Verantwortungsstruktur zu etablieren, um mit Geschäftspartnern und Zulieferern klare Rahmenbedingungen festzulegen zu können. Dies ermöglicht es Unternehmen rasch und entschlossen zu handeln, sollte es zu einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten kommen.
Das Herzstück eines jeden Compliance Programms muss daher ein effektives Due Diligence Tool sein, welches es Ihnen ermöglicht, Geschäftsrisiken zu vermeiden und Compliance-Gesetze zu erfüllen. Ein kontinuierliches Monitoring kann Unternehmen dabei unterstützen, potentielle Bedrohungen proaktiv zu erkennen und zu entschärfen. Dadurch kann auch Ihr Unternehmen möglichen regulatorische, finanzielle oder rufschädigende Vorgänge rechtzeitig entgegenwirken.
Nächste Schritte:
- Erfahren Sie mehr zu diesem Thema, indem Sie unser Whitepaper "Verbindliche Due Diligence in Bezug auf Menschenrechte" lesen.
- Finden Sie heraus, wie Nexis® Diligence, BatchNameCheck und Nexis® Entity Insight Unternehmen dabei unterstützt Risiken im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes vorzubeugen.
Quellen:
- Mehr Schutz von Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft, Die Bundesregierung, 03.03.2021
Zur Person
Thomas Becker Business Development Manager Risk & Compliance

Thomas Becker ist Business Development Manager Risk & Compliance bei der LexisNexis GmbH. Seit über neun Jahren verantwortet er den Auf- & Ausbau für Süddeutschland & Österreich und betreut branchenübergreifend Compliance-Projekte. Außerdem ist er Mitglied im Deutschen Institut für Compliance (DICO).
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