Globaler Trend: Deutsches Lieferkettengesetz ist Vorreiter in Sachen Sorgfaltspflicht
21.03.2023 von Thomas Becker
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Das neue Gesetz verpflichtet große, in Deutschland tätige Unternehmen dazu, ihre Aktivitäten und Lieferanten einer menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltsprüfung zu unterziehen. Jetzt erwägen viele Länder, dem Beispiel Deutschlands mit ähnlichen Vorschriften zu folgen. In diesem Blogbeitrag befassen wir uns damit, wie Unternehmen ihre Compliance-Prozesse verbessern können, um auf diesen Trend zu reagieren – mit Unterstützung von LexisNexis.
Verbindliche Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt von Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern – unabhängig davon, ob sie ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben – ein Verfahren zur Durchführung der Sorgfaltspflicht für Menschenrechte in der Lieferkette einzuführen. Das bedeutet, dass potenzielle und bestehende Lieferanten auf Risiken wie die folgenden überprüft werden:
- Zwangsarbeit und Kinderarbeit
- Umweltauswirkungen
- Diskriminierung oder unethische Beschäftigung
- Unsichere Arbeitsbedingungen
Das Gesetz verlangt von diesen Unternehmen nicht nur, die Auswirkungen Dritter auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und zu bewerten, sondern auch, eventuelle negative Auswirkungen zu verhindern bzw. zu beheben. Betroffene Unternehmen müssen zukünftig einen Jahresbericht veröffentlichen, in dem sie ihre Herangehensweise bei der Identifizierung und Begrenzung von Risiken erläutern.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift verursacht für Unternehmen erhebliche Kosten: So kann ein Unternehmen beispielsweise mit einer Geldstrafe von bis zu 2 % seines durchschnittlichen globalen Jahresumsatzes oder bis zu 800.000 Euro belegt werden. Darüber hinaus kann es vorübergehend von der Bewerbung um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. Der Geltungsbereich des Gesetzes wird im Januar 2024 auch auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in Deutschland ausgeweitet.
Das deutsche Gesetz ist Wegweiser für einen globalen Trend
Das Gesetz gilt nicht nur für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Es gilt für alle Unternehmen mit einer großen Niederlassung in Deutschland sowie für deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, die den Schwellenwert für die Beschäftigtenzahl überschreiten. Alle Unternehmen tun gut daran, das Gesetz zu beachten, denn das Aufkommen verbindlicher Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes gehört zu den wichtigsten Trends der modernen globalen Compliance.
Mehrere Länder und Einrichtungen haben ähnliche Regelungen eingeführt, darunter:
- Europäische Union: Der Europäische Rat hat im November 2022 eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen mit Blick auf Nachhaltigkeit angenommen. Unternehmen, die in EU-Mitgliedstaaten aktiv sind, müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten – und die ihrer Lieferanten – den Menschenrechten und den Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit entsprechen.1
- Niederlande: Das Gesetz über eine Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Kinderarbeit aus dem Jahr 2019 verpflichtet Unternehmen, die an niederländische Verbraucher verkaufen oder liefern, zu untersuchen, ob im Produktionsprozess Kinderarbeit eingesetzt wurde.
- Frankreich: Das Gesetz über die Sorgfaltspflicht von 2017 verpflichtet große französische Unternehmen oder in Frankreich ansässige Tochtergesellschaften, Risiken zu erkennen und schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt durch das Unternehmen und seine Lieferanten zu verhindern.
Viele andere Länder erwägen, in naher Zukunft Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Bereich der Menschenrechte einzuführen, darunter:
- USA: Der so genannte Slave-Free Business Certification Act, der im US-Senat eingebracht wurde, würde Unternehmen, die einen bestimmten Umsatz übersteigen, dazu verpflichten, jährliche Audits durchzuführen, um den Einsatz von Zwangsarbeit in ihrer Lieferkette zu identifizieren.2
- Hongkong: Die Aufsichtsbehörden in Hongkong erwägen die Einführung einer verbindlichen Klimaberichterstattung für Finanzinstitute und börsennotierte Unternehmen bis 2025.
- Alle EU-Mitgliedstaaten: Jeder EU-Mitgliedstaat wird Gesetze wie das deutsche anpassen oder übernehmen müssen, wenn die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit in Kraft tritt.
Neben dem rechtlichen und finanziellen Risiko von Gesetzesverstößen gibt es weitere gute Gründe für Unternehmen, eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt einzuführen. Verbraucher, Mitarbeiter und Investoren erwarten zunehmend, dass Unternehmen nachweisen, dass sie ESG-Risiken angehen, und die Unternehmen, die das nicht tun können, werden einen erheblichen Imageschaden erleiden. Daher sollten sich alle Unternehmen mit den Anforderungen des deutschen Gesetzes vertraut machen und überlegen, wie sie ihre Compliance-Prozesse neu ausrichten können, um ähnliche Rechtsvorschriften zu erfüllen.
Daten & Technologie: die besten Tools zur Bewältigung der wachsenden Sorgfaltspflichten
Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und Umwelt ist keine einfache Aufgabe. Viele Unternehmen verfolgen bei der Einhaltung der Vorschriften immer noch einen traditionellen Ansatz, der sich auf finanzielle und rechtliche Risiken konzentriert und nicht auf Image-, Menschenrechts- oder Umweltrisiken. Erschwerend kommt hinzu, dass die Lieferketten immer komplexer werden, sodass ein Unternehmen seine Sorgfaltspflicht ausweiten muss, um mehr Einheiten zu überprüfen. Darüber hinaus kann die Menge der online verfügbaren Daten es schwierig machen, die wichtigsten Informationen über einen Dritten in der Komplexität zu finden.
Wie also können Unternehmen die Herausforderung einer verbindlichen Sorgfaltspflicht in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt angehen? Der beste Ansatz besteht darin, dafür zu sorgen, dass sie Zugang zu verlässlichen Daten über ihre Lieferanten und Dritte haben. Diese Daten sollten ein breites Spektrum von Quellen abdecken, darunter:
- ESG-Daten, die die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt, sein Image in sozialer Hinsicht und eventuelle Versäumnisse bei der Unternehmensführung aufzeigen.
- Juristische Daten, einschließlich Gerichtsverfahren, in die ein Unternehmen verwickelt ist, sowie jegliche Erwähnung auf Sanktionslisten, PEP-Listen und anderen Beobachtungslisten.
- Nachrichtendaten, die auf Risiken im Zusammenhang mit einem Unternehmen hinweisen können, die möglicherweise nie vor Gericht kommen. Idealerweise gibt es ein Archiv, das Jahrzehnte zurückreicht, weil das Image eines Unternehmens noch immer unter Menschenrechts- und Umweltverletzungen leiden kann, die in der Vergangenheit begangen wurden.
In der heutigen datengesteuerten Welt, in der immer mehr Informationen zur Verfügung stehen, ist es nicht einfach, die Daten zu finden, die für die Bewertung der Menschenrechts- und Umweltauswirkungen eines Lieferanten am wichtigsten sind. Die besten Compliance-Prozesse nutzen Technologien, die eine Vielzahl von Unternehmenseinheiten sofort mit großen Datenmengen in allen oben genannten Bereichen abgleichen. Da die Aufsichtsbehörden erwarten, dass die Unternehmen eine kontinuierliche Überwachung durchführen, sollten diese Systeme auch Änderungen an der Risikobewertung eines Unternehmens anzeigen, wenn neue Informationen vorliegen. Genau hier kommt LexisNexis ins Spiel.
LexisNexis: effektive Due Diligence in Ihrer Lieferkette
LexisNexis unterstützt Unternehmen bei der Implementierung eines effizienteren und effektiveren Due-Diligence-Prozesses zur Identifizierung und Minderung von Risiken durch Dritte. Wir stellen Ihnen dafür umfangreiche Daten aus den wichtigsten Quellen zur Verfügung, darunter:
- Nachrichtendaten zur Ermittlung des Imagerisikos von Dritten
- PEP- und Sanktionslisten zur Identifizierung von Dritten, die möglicherweise eine erhöhte Sorgfaltspflicht erfordern
- ESG-Daten, um die Einhaltung der wachsenden Erwartungen von Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischer Sorgfaltspflicht durch Dritte zu bewerten
- Unternehmensdaten, die dabei helfen, sich ein Bild von der Struktur eines Unternehmens, den Geschäftsführern und den wirtschaftlichen Berechtigten zu machen
Wir unterstützen Unternehmen beim Einsatz von Technologien aus diesen Quellen, um ihre Herangehensweise bei der Sorgfaltspflicht und beim Risikomanagement zu verbessern. Zum Beispiel:
- Nexis Diligence™ unterstützt mit seinen umfangreichen Archiven und Suchen in Nachrichten aus mehr als 40 Jahren einen effektiven Due-Diligence-Prozess.
- Nexis® Entity Insight bietet Risikoüberwachung nach Maß und hilft beim Monitoring bestimmter Unternehmen und Risikokategorien.
- Nexis® Data Integration bietet mit unseren flexiblen Daten-APIs eine unübertroffene Vielfalt an Inhalten (lizenziert und aus dem Web), umfassende Archive und Daten.
Nächste Schritte:
- Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Vorteile unserer verschiedenen Compliance-Tools sowie Daten-APIs und beantragen Sie einen Testzugang.
- Laden Sie unsere Due Diligence Checkliste herunter.
Quellen:
1 Just and sustainable economy: Commission lays down rules for companies to respect human rights and environment in global value chains, ec.europa.eu, 23.02.2022
2 S.3578 - Slave-Free Business Certification Act of 2022, congress.gov, 02.03.2022
Zur Person
Thomas Becker Business Development Manager Risk & Compliance

Thomas Becker ist Business Development Manager Risk & Compliance bei der LexisNexis GmbH. Seit über neun Jahren verantwortet er den Auf- & Ausbau für Süddeutschland & Österreich und betreut branchenübergreifend Compliance-Projekte. Außerdem ist er Mitglied im Deutschen Institut für Compliance (DICO).
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