Nationale Anti-Geldwäsche-Gesetze müssen noch viel aufholen

04.07.2017 von Salvatore Saporito

Laut Transparency International ist bei nationalen Anti-Geldwäsche-Gesetzen noch viel zu tun, um die internationalen Standards der Financial Action Task Force1 (FATF) zu erfüllen. Die NGO hat einen Kommentar2 zu den jüngsten Länderberichten veröffentlicht, in denen die FATF die Wirksamkeit nationaler Anti-Geldwäsche-Politik bewertet.

Anti-Geldwäsche-Vorschriften noch hinter den Standards der FATF

Die aktuellsten Länderberichte der FATF zeigen, dass die nationalen Anti-Geldwäsche-Gesetze seit 2011 verbessert wurden. 2011 erfüllten 12,3 % der Länder die Empfehlungen der FATF vollständig. Diese Zahl ist für die 30 vor Kurzem von der FATF bewerteten Länder auf 25 % angestiegen. Davon erfüllen 87 % vollständig oder größtenteils die Vorgabe, Geldwäsche als Straftatbestand zu behandeln, während 83 % Finanzinstitute verpflichten, verdächtige Transaktionen den Behörden zu melden.

Dennoch ist man laut Transparency International noch lange nicht am Ziel. Das Gebot, von Unternehmen die Durchführung einer Due Diligence in nicht finanziellen Bereichen wie Immobilien, Recht und Rechnungswesen zu verlangen, erfüllen 63 % der Länder nur teilweise oder gar nicht. 73 % der Länder stellen nicht oder nur teilweise sicher, dass die Behörden die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen identifizieren können, um den Missbrauch anonymer Briefkastenfirmen zu verhindern.

Die Berichte der FATF zeigen auch, dass selbst in den Ländern, in denen es einschlägige Gesetze gibt, diese häufig nicht angewandt werden. Aufsichtsbehörden in den meisten der von der FATF bewerteten Länder verfügen über die nötigen Befugnisse, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Allerdings gab es kein Land, in dem diese Befugnisse effektiv eingesetzt werden – und 86,7 % der Länder wird mäßige oder geringe Effektivität attestiert.

Wirtschaftliches Eigentum ist das „schwächste Glied" im globalen Finanzsystem

Die Analyse der jüngsten FATF-Bewertungen von Transparency International ergibt, dass kein Land ausreichend strikte Maßnahmen umsetzt, um anonymen Briefkastenfirmen zur Verschleierung von unrechtmäßig erzielten Gewinnen Einhalt zu gebieten. Keines der seit 2014 von der FATF bewerteten 30 Länder wurde als hoch effektiv bewertet, wenn es darum geht, den Missbrauch wirtschaftlichen Eigentums zu verhindern. Knapp neun von zehn Ländern wurde mäßige oder geringe Effektivität bescheinigt.

Briefkastenfirmen sind komplexe Unternehmensstrukturen, die häufig im Ausland angesiedelt sind und eingesetzt werden, um die tatsächlichen Eigentümer von Vermögenswerten und Bankkonten zu verbergen. Das erschwert es Ermittlern, Geldflüsse nachzuvollziehen. Unternehmen werden außerdem regulatorischen, finanziellen und Reputationsrisiken ausgesetzt, indem sie möglicherweise Geschäfte mit wirtschaftskriminellen Unternehmen tätigen. Eine Reihe von Ländern hat sich vor Kurzem verpflichtet, Verzeichnisse wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen zu führen. Dazu gehören Australien, Großbritannien, Frankreich, Nigeria, Afghanistan und die Niederlande. Ohne ein internationales Register wirtschaftlich Berechtigter müssen nationale Aufsichtsbehörden – und die Organisationen, die deren Vorschriften unterliegen – nach wie vor viel tun, um Geldwäsche durch Briefkastenfirmen zu verhindern.

Investitionen in den Kampf gegen Geldwäsche

Transparency International ruft die Privatwirtschaft auf, in Anti-Geldwäsche-Maßnahmen zu investieren, auch aus wirtschaftlichen Gründen. „Die Aufgabe, schmutziges Geld zu verhindern, wird häufig als Compliance-Kostenfaktor gesehen, den es abzubauen gilt", so Transparency International. Dabei sollte sie eher als „zwingende Voraussetzung" betrachtet werden.

Halten Unternehmen sich nicht an Anti-Geldwäsche-Vorschriften, kann das verheerende Folgen haben. Neben einem drohenden juristischen Schuldspruch und hohen Strafen sind Unternehmen einem Reputationsrisiko ausgesetzt, das langfristige finanzielle Folgen haben kann. Für Unternehmen, die in ein effektives Compliance-Programm investieren, machen sich diese Ausgaben hingegen häufig bezahlt. Ein Bericht3 von ethiXbase aus dem vergangenen Jahr ergab, dass Singapurs konsequente Haltung zu Korruption in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor singapurischen Unternehmen einen „erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Nachbarländern" verschaffte, wenn es um die Gunst ausländischer Investoren ging.

Investitionen in den Kampf gegen Geldwäsche

Der aktuelle Zyklus von Länderevaluationen durch die FATF wird 2021 abgeschlossen sein. Bis dahin werden vermutlich viele Länder ihre Anti-Geldwäsche weiterentwickelt und die Umsetzung dieser Vorschriften verbessert haben. Im Juni 2017 trat außerdem die 4. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union in Kraft. Sie legt fest, dass globale Banken und multinationale Unternehmen über Risikobewertungs-, Due-Diligence- und Überwachungsprozesse verfügen müssen.

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Quellen:

1 FATF Recommendations, FATF, 2017
2 Glass Quarter Full? The State of Global Anti-Money Laundering, Transparency International, 12.06.2017
3 Country Focus: Singapore - Anti-Corruption Compliance and Corporate Practices, ethixbase, 2016

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