5. EU-Geldwäscherichtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

17.07.2019

Die vierte und fünfte EU-Richtlinie gegen Geldwäsche haben den Druck auf international tätige Banken und Unternehmen erhöht, angemessene Verfahren zur Risikobewertung, Due Diligence und Risikoüberwachung einzurichten. Unser aktualisiertes Whitepaper „Unrechtmäßig erzielte Gewinne im Visier - Wie sich die 5. Geldwäscherichtlinie der EU auf internationale Finanzinstitute und Konzerne auswirken wird“ geht auf die Anforderungen der Richtlinien und ihre Bedeutung für Unternehmen ein.

Stärkere Regulierung im Kampf gegen Geldwäsche

Die Frist zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten ist verstrichen und die Frist zur Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie rückt näher. Die zunehmende Wichtigkeit der Bekämpfung von Geldwäsche, die beide Regulierungen widerspiegeln, lässt sich am weltweiten Umfang von Geldwäschegeschäften ablesen; Schätzungen zufolge zwei bis fünf Prozent des globalen BIP, etwa 1,9 Billionen Euro. Dieses Geld wird für Bestechungs- und Korruptionspraktiken, zum Ausbau krimineller Unternehmungen und zur Finanzierung von Terrororganisationen eingesetzt.

Neue Anforderungen an Unternehmen

Die 4. Geldwäscherichtlinie verlangt von verpflichteten juristischen Personen einen Nachweis darüber,

  • dass sie angemessene Schritte unternommen haben, um Geldwäscherisiken zu ermitteln, zu verstehen und zu mindern,
  • dass sie ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Kunden (Customer Due Diligence) passend zum jeweils vorliegenden Risikolevel ausgestalten,
  • dass sie laufende Überprüfungen vornehmen,
  • dass sie geeignete Aufzeichnungen über wirtschaftliche Eigentümer führen und
  • dass sie eine prüffähige Dokumentation der Beachtung ihrer Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Kunden führen.

Kurz nach der vierten kam schon die fünfte Richtlinie. Als die Europäische Kommission im Juni 2016 den Vorschlag zur 5. Geldwäscherichtlinie vorlegte, wurde diese als eine unmittelbare Reaktion auf zwei globale Ereignisse vorgestellt. Das erste Ereignis war eine Zunahme terroristischer Aktivitäten. Das zweite war die Enthüllung der Panama Papers, die offenlegten, in welchem Ausmaß Unternehmen in der EU durch komplexe Unternehmensstrukturen verschleierten, dass sie wirtschaftliche Eigentümer anderer Unternehmen waren. Ist es an der Zeit, Ihren eigenen Risikominderungsprozess zu überdenken?

Europäische Zentralbank (EZB) stärkt Bewusstsein für Geldwäsche

Die aktualisierten Anforderungen der 5. Geldwäscherichtlinie sind nicht der einzige Grund, warum Organisationen ihre Maßnahmen zur Risikominderung verstärken sollten. Im November 2018 hat Danièle Nouy, Leiterin der EZB-Bankenaufsicht, den Aufbau eines speziellen Netzwerks von Aufsichtsteams angekündigt, um Banken mit hohem Geldwäscherisiko zu erkennen und die Daten mit Aufsichtsbehörden und mit Regulierungsbehörden einzelner Länder auszutauschen. Wenngleich die EZB keine Durchsetzungsverantwortung hat, war sie im Zuge mehrerer europäischer Geldwäscheskandale der Kritik ausgesetzt. Zwei davon wurden stattdessen von US-amerikanischen Behörden untersucht.

Zwei Arten, diese Informationen zu nutzen:

1. Unser Whitepaper lesen und mehr über die Änderung der Geldwäscheregeln erfahren
2. Verstehen, wie Due Diligence die Sichtbarkeit wirtschaftlicher Eigentümer erhöht

Zur Person

Kontaktieren Sie uns
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück!
  • Möchten Sie ein unverbindliches Angebot anfragen?
  • Benötigen Sie weitere Informationen zum Produkt?
  • Möchten Sie einen unverbindlichen Blick live ins Tool werfen und einen Termin für eine kostenlose Online-Demo vereinbaren?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!