Nach dreijährigen Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine neue Verordnung verabschiedet, die Anforderungen an die Lieferketten-Due-Diligence für Importeure bestimmter Mineralien aus Konfliktregionen festlegt. Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2021 vollständig in Kraft. Angesichts der neuen Anforderungen lohnt es sich jedoch für Unternehmen, schon jetzt damit zu beginnen, ihre Due-Diligence-Strategien und -Verfahren zu überarbeiten, um eine robuste Compliance zu gewährleisten.
Unternehmen müssen gemäß OECD-Leitsätzen Compliance-Risiken senken
Mit der Verordnung will die EU etwas gegen die unbeabsichtigte Finanzierung von Konflikten und gegen Menschenrechtsverletzungen unternehmen. Vor diesem Hintergrund werden Unternehmen verpflichtet, eine Lieferketten-Due-Diligence gemäß der OECD-Leitsätze1 oder anderer, von der Europäischen Kommission anerkannter Standards durchzuführen, bevor sie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus einem Land importieren, in dem Konflikte herrschen oder in dem ein hohes Risiko von Menschenrechtsverletzungen besteht. Die OECD-Leitsätze empfehlen, dass Verträge mit Dritten Due-Diligence-Verpflichtungen beinhalten und Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten „umgehend aussetzen oder beenden" sollten, wenn ein begründetes Risiko festgestellt wird.
Darüber hinaus sind Unternehmen gefordert,
- Due-Diligence-Richtlinien öffentlich bekanntzumachen.
- Informationen aus Due-Diligence-Aktivitäten mit ihren unmittelbaren Kunden zu teilen.
- einen Prozess zur Nachverfolgung von Mineralien und Metallen entlang der gesamten Lieferkette von der Förderung bis zum importierten Produkt einzuführen.
- die Durchführung eines unabhängigen Audits ihres Lieferketten-Due-Diligence-Systems durch einen unabhängigen Dritten oder die zuständigen Behörden in ihrem Land zu ermöglichen.
Einigen Schätzungen zufolge betrifft die Verordnung 95 Prozent der Mineral- und Metallimporteure mit Sitz in der EU2 und ein breites Spektrum unterschiedlicher Branchen von Luft- und Raumfahrt, Automobil und Bauwesen bis zu Beleuchtung, Elektronik und Schmuck.
Warum Unternehmen risikobasierte Due Diligence und Überwachungen brauchen
Der UK Modern Slavery Act sowie bundesstaatliche und Bundesvorschriften in den USA halten Unternehmen bereits dazu an, die Transparenz entlang der Lieferketten zu steigern, um das Risiko moderner Sklaverei zu senken. Die neue EU-Verordnung erhöht diesen Druck auf internationale Konzerne weiter. Darüber hinaus erwarten viele Verbraucher heute Social Compliance von Marken – und werden nicht bis 2021 auf Umsetzung warten. Damit steigt das Reputationsrisiko für Unternehmen, denen es nicht gelingt, Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette zu entdecken.
Unternehmen müssen also jetzt damit beginnen, effektive Risikobewertungs-, Due-Diligence- und Überwachungsprozesse zu entwickeln. Mithilfe eines PESTEL-basierten Ansatzes können sie diese Prozesse an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen, um eine effiziente und effektive Risikosenkung sicherzustellen. Risiken werden anhand politisch-ökonomischer, soziokultureller, technischer, ökologischer und rechtlicher Faktoren klassifiziert. Auf Basis der Anfangsbewertung können Unternehmen entscheiden, ob verstärkte Sorgfaltspflichten gelten sollen. Außerdem können sie auf dieser Grundlage die wichtigsten Risikofelder festlegen, auf die das Unternehmen bei der Überwachung von Negative News sowie auf Berichte zu aufsichtsrechtlich relevanten Themen oder zur jeweiligen Branche, zum jeweiligen Land oder zum jeweiligen Unternehmen besonders achten muss. Was muss getan werden, um die Prozesse Ihres Unternehmens entsprechend aufzustellen?
Drei Möglichkeiten, diese Informationen zu nutzen
- Laden Sie das ebook „Das Risikoüberwachungs-Gebot" herunter, um mehr darüber zu erfahren, wie wichtig kontinuierliche Überwachung ist, um Geschäftsrisiken zu senken.
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Quellen:
1 OECD, Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflicht-Affected and High-Risk Areas, 2013
2 African Mining Brief, EU Council adopts new rules to reduce financing of armed groups, 04.04.2017