Um einen risikobasierten Ansatz zur Geschäftspartnerüberprüfung zu implementieren, ist es notwendig dass Sie eine Kernrisikoanalyse basierend auf Schlüsselkriterien durchführen:
- Länderrisiko
Das Länderrisiko ist sichtbar in einem hohen Korruptionsniveau, im Fehlen einer effektiven Anwendung und Durchsetzung von Anti-Korruptions-Gesetzen oder im Versagen ausländischer Regierungen, Medien, lokaler Wirtschaft und Gesellschaft, transparente Investitions- und Beschaffungspolitik voranzutreiben. - Branchenrisiko
Einige Branchen bergen eine höheres Risiko als andere. Branchen mit hohem Risiko sind zum Beispiel die mineralölgewinnende Industrie oder der Infrastruktursektor. - Transaktionsrisiko
Bestimmte Arten von Transaktionen rufen ein höheres Risiko hervor, zum Beispiel gemeinnützige oder politische Leistungen, Lizenzen und Genehmigungen oder Transaktionen im öffentlichen Vergabewesen. - Geschäftsrisiko
Solche Risiken können in hochwertigen, prestigeträchtigen Projekten, in Projekten mit mehreren Vertragspartnern oder Zwischenhändlern sowie in Projekten, die scheinbar nicht zum marktüblichen Preis erfolgen oder kein eindeutiges legitimes Ziel haben, auftreten. - Geschäftspartnerrisiko
Einige Geschäftsbeziehungen können ein höheres Risiko beinhalten, zum Beispiel Beziehungen mit Zwischenhändlern, Konsortien oder Joint Venture Partnern oder mit politisch exponierten Personen (PEP), in denen die beabsichtige Geschäftsbeziehung einen wichtigen, öffentlichen Amtsträger beinhaltet oder zu diesem in einer Beziehung steht.1
Daneben gibt es noch weitere Kriterien, nach denen Sie Ihren individuellen risikobasierten Ansatz entwickeln können. Dies sind zum Beispiel der Wert der Geschäftsbeziehung – gemessen am Umsatz – die Dauer der Zusammenarbeit mit dem Geschäftspartner sowie Erfahrungswerte bezogen auf die Zusammenarbeit.
Nach der Durchführung des Risikobeurteilungsprozesses sind Sie in der Lage, Ihre bestehenden und neuen Geschäftspartnerbeziehungen besser zu überprüfen.
Der risikobasierte Ansatz wird Ihnen auch dabei helfen zu bestimmen, in welcher Häufigkeit Sie Ihre Due Diligence Checks und andere überwachende Kontrollmaßnahmen, wie Revisionen und Vertragsprüfungen, aktualisieren.
Zum Beispiel können Geschäftspartner, die mit „geringem" Risiko eingestuft werden, alle drei Jahre überprüft werden, wohingegen Geschäftspartner, bei denen das Risiko als „hoch" bewertet wird, jährlich oder mit der Änderung der bestehenden Vereinbarung überprüft werden sollten.
1 UK Ministry of Justice: Guidance about procedures which relevant commercial organisations can put into place to prevent persons associated with them from bribing (section 9 of the Bribery Act 2010)