Regulatorische Änderungen erfordern tiefgreifendere Due-Diligence-Prüfungen von wirtschaftlich Berechtigen
20.07.2020 von Chris Schneider
Die Veröffentlichung der Panama Papers im Jahr 2016 lenkte die weltweite Aufmerksamkeit auf das Problem der wahren wirtschaftlich Berechtigten, also auf jene Unternehmen oder Personen, die ihr wirtschaftliches Interesse an einem Unternehmen mittels Briefkastenfirmen verschleiern. Das Konzept des wirtschaftlich Berechtigten an sich ist nicht illegal. Leider werden jedoch durch die Anonymität Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder das Verstecken illegal erworbener Vermögenswerte möglich. Der Ruf all jener, die diese Praktik zur Verheimlichung illegal erzielter Gewinne genutzt haben, hat durch die weltweite Medienberichterstattung gelitten. In einigen Fällen kam es auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung.
Die Panama Papers haben eine Reihe regulatorischer Entwicklungen angestoßen. Daraus ergeben sich für Unternehmen Risiken, sollten sie es verabsäumen, die wirtschaftlich Berechtigten von Kunden, Geschäftspartnern und anderen Dritten zu ermitteln. LexisNexis® hat diese Herausforderung erkannt und deshalb Informationen von Dun & Bradstreet zu wirtschaftlich Berechtigten in seine Due-Diligence-Plattform Nexis Diligence™ integriert.
Wirtschaftlich Berechtigte bleiben im Fokus der Medien
Due-Diligence-Prüfungen mit Fokus auf die wirtschaftlich Berechtigten sind für Unternehmen dringlicher geworden. Zu Beginn des Jahres 2020 enthüllte eine Untersuchung, dass einige Lieferanten des US-Verteidigungsministeriums Briefkastenfirmen nutzten, um in betrügerischer Weise den Zuschlag für Fertigungsaufträge zu erhalten.1 Außerdem berichtete der FCPA-Blog2 über ein weiteres Datenleck – diesmal bei einem Unternehmen im Herzen Londons –, wodurch die wirtschaftlich Berechtigten von 400.000 anonymen Gesellschaften offengelegt wurden. Die anhaltende Medienaufmerksamkeit sowie vermehrte gesetzliche Regelungen in diesem Bereich erhöhen die Anforderungen an unternehmensinterne Risikomanagementprozesse.
Gesetzliche Regelungen zu wirtschaftlich Berechtigten wurden weltweit ausgebaut:
- Die 2018 erlassenen neuen Regelungen der US-Ermittlungsbehörde für Finanzkriminalität (Financial Crimes Enforcement Network – FinCEN) fordern von großen Finanzinstitutionen die Ermittlung jener wirtschaftlich Berechtigten, die 25 % oder mehr an einem Unternehmen halten, sowie eine andauernde Überwachung in Bezug auf verdächtige Transaktionen. Darüber hinaus wurde im Juni 2019 in den USA das Gesetz zur Unternehmenstransparenz (U.S. Corporate Transparency Act) vom Finanzausschuss des Repräsentantenhauses angenommen.
- Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie fordert von Unternehmen verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern. Sie müssen jetzt rasch handeln, da bereits über 170.000 Unternehmen in Irland strafrechtlich verfolgt werden, weil sie ihre Unternehmensdaten nicht innerhalb der in der 4. Geldwäscherichtlinie festgelegten Frist in ein neues Register wirtschaftlich Berechtigter3 eingetragen haben.
- Darüberhinaus wird am 3. Dezember 2020 die 6. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft treten. Sie führt härtere Strafen für Geldwäsche ein, einschließlich Höchststrafen für Straftaten. Sie enthält detailliertere Angaben zu möglichen Straftaten, einschließlich der Verschleierung der Quelle unrechtmäßig erzielter Gewinne, und weitet die strafrechtliche Haftung auf juristische Personen aus.
- Im Vereinigten Königreich erlauben neue Gerichtsbeschlüsse zu ungerechtfertigter Bereicherung (Unexplained Wealth Order – UWO) der Strafverfolgungsbehörde die Beschlagnahmung des Vermögens von Personen, die strafrechtlicher Handlungen verdächtigt werden und keine Auskunft über die Herkunft ihres Vermögen geben können.
- Das Hongkonger Unternehmensgesetz (Companies Law) von 2018 fordert von Unternehmen die Führung eines Registers mit Informationen über wirtschaftlich Berechtigte.
Aufsichtsbehörden nutzen die strengeren Gesetze und nehmen mehr Durchsetzungsmaßnahmen vor. Die Wirtschaftskanzlei Hogan Lovell stellt in ihrem globalen Korruptionsbericht ‚Global Bribery and Corruption Outlook 2019‘4 fest, dass die Strafen für Bestechung und Korruption weltweit weiter zugenommen haben. Maßnahmen werden sowohl gegenüber Personen als auch Unternehmen gesetzt. In der 1. Jahreshälfte 2019 wurden 11 Personen wegen Verstößen gegen den U.S. Foreign Corrupt Practices Act verurteilt. In Singapur belief 2018 die durchschnittliche Dauer der für Bestechung und Korruption verhängten Haftstrafen auf 43 Monate. Dies entspricht einer Steigerung von 14 Monaten gegenüber 2017.
Das Fazit? Die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten Dritter, mit denen Sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, ist wichtiger denn je. Ist Ihr Due-Diligence-Prozess den Herausforderungen gewachsen?
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Quellen:
1. How the Pentagon Was Duped by Contractors Using Shell Companies, bloomberg.com, 04.01.2020.
2. London: New data leak exposes owners of 400,000 anonymous companies, fcpablog.com, 13.01.2020.
3. Thousand of firms face huge fines after missing RBO cut-off, independent.ie, 28.12.2019.
4. Global Bribery and Corruption Outlook 2019, hoganlovells.com, 12.02.2020
Zur Person
Chris Schneider Associated Head of Sales

Chris Schneider war Associated Head of Sales bei der LexisNexis GmbH. Seit über acht Jahren ist er im Data & Analytics-Umfeld tätig und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz hinsichtlich der Betreuung von Compliance-Projekten in der Finanz- und Bankenbranche. Er war bei zahlreichen Corporate-Projekten involviert.
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