Zeigt das Anti-Korruptions-Gesetz Wirkung?
Ein Jahr nach der Einführung - Zeigt das Gesetz tatsächlich Auswirkungen?
Der UK Bribery Act – eine Zusammenfassung
- Schafft einen effektiveren rechtlichen Rahmen für den Kampf gegen Bestechung und Korruption im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich
- Ersetzt die fragmentierten und komplexen Gesetze der Prevention of Corruption Acts 1889-1916
- Führt zwei allgemeine Straftaten für das Anbieten, das Versprechen oder das Gewähren eines Vorteils sowie das Fordern, Vereinbaren oder die Annahme eines Vorteils ein
- Enthält die Bestechung eines ausländischen Amtsträgers als eigene strafbare Handlung
- Etabliert eine neue Unternehmensstraftat: Versäumnis eines Unternehmens, geeignete Strukturen für die Korruptionsbekämpfung geschaffen zu haben
Strafen
Ein Verstoß gegen den UK Bribery Act kann schwere Strafen nach sich ziehen.
- Eine Person, die sich der Bestechung einer anderen Person, der Annahme einer Bestechung oder der Bestechung eines ausländischen Amtsträgers schuldig gemacht hat, kann mit einer Haftstrafe von bis zu 10 Jahren und/oder einer unbegrenzten Geldstrafe bestraft werden.
- Das Versäumnis eines Unternehmens, Bestechungen verhindert zu haben, wird mit einer unbegrenzten Geldstrafe geahndet. Geschäftsführer und leitende Führungskräfte sind persönlich haftbar, wenn sich herausstellt, dass sie direkt mit einer von ihrem Unternehmen begangenen strafbaren Handlung verbunden waren. Wird ein Geschäftsführer wegen Bestechung verurteilt, kann ihm außerdem für bis zu 15 Jahre die Übernahme eines Geschäftsführerpostens untersagt werden.
- Unternehmen können außerdem von EU-, US- oder anderen Listen des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschlossen werden. Ein Unternehmen kann sich verteidigen, indem es beweist, dass es über geeignete Verfahren zur Vermeidung von Korruption verfügt.
6 Grundsätze
Unternehmen sollen entsprechende Verfahren einrichten, wenn sie vermeiden wollen, dass zu ihrem Vorteil Korruptionsvergehen begangen werden. Nach Ansicht der Regierung müssen sich diese Verfahren an sechs Grundsätzen orientieren. Diese Grundsätze sind keine Vorschriften. Sie sollen flexibel und ergebnisorientiert sein, um der großen Vielzahl an Umständen Rechnung zu tragen, in denen sich Unternehmen wiederfinden.
Unternehmen werden die Gesamtheit dieser Prinzipien in unterschiedlichem Umfang umsetzen. Das Ergebnis sollten jedoch stets stabile und effektive Antikorruptions-Verfahren sein.
1. Grundsatz - Verhältnismäßige Verfahren
Die Verfahren eines Unternehmens zur Vorbeugung von Korruptionsvergehen verbundener Personen stehen im Verhältnis zu den Korruptionsrisiken, die das Unternehmen trägt, sowieso zur Natur, zum Umfang und zur Komplexität der Geschäftsaktivitäten. Sie sind klar, zweckmäßig und zugänglich und werden effektiv um- und durchgesetzt.
2. Grundsatz - Engagement auf höchster Führungsebene
Die oberste Führungsebene eines Unternehmens (Vorstand, Eigentümer oder ein entsprechendes Organ bzw. eine entsprechende Person) setzen sich dafür ein, Korruptionsvergehen verbundener Personen vorzubeugen. Sie fördern eine Unternehmenskultur, die Korruption unter keinen Umständen hinnimmt.
3. Grundsatz - Risikobewertung
Das Unternehmen beurteilt die Natur und den Umfang der möglichen externen und internen Risiken, dass verbundene Personen zum Vorteil des Unternehmens Korruptionsvergehen begehen. Diese Bewertung erfolgt regelmäßig, wird sachkundig durchgeführt und dokumentiert.
4. Grundsatz - Due Diligence
Das Unternehmen wendet mit Blick auf Personen, die Dienstleistungen für oder im Auftrag des Unternehmens erbringen oder erbringen werden, Due-Diligence-Verfahren an, um festgestellte Korruptionsrisiken zu mindern. Dabei verfolgt es einen verhältnismäßigen und risikobasierten Ansatz.
5. Grundsatz - Kommunikation (einschließlich Schulung)
Das Unternehmen ist bemüht sicherzustellen, dass die Antikorruptions-Richtlinien und -Verfahren im gesamten Unternehmen fest verankert sind und verstanden werden. Dazu setzt es in angemessenem Verhältnis zu den bestehenden Risiken interne und externe Kommunikationsmittel, einschließlich Schulungen, ein.
6. Grundsatz - Überwachung und Überprüfung
Das Unternehmen überwacht und überprüft Verfahren zur Vorbeugung von Korruptionsvergehen verbundener Personen und verbessert diese bei Bedarf.
Wird der Bribery Act jemals greifen?
Im November 2011 bestätigte der damalige Direktor des Serious Fraud Office Richard Alderman, dass das SFO seine Arbeit zur Durchsetzung des UK Bribery Act bereits aufgenommen habe.
„…es gibt bereits Bribery-Act-Aktivitäten des SFO. Das ist nicht allgemein bekannt, weil unser Ansatz zurzeit ist, dass unsere Arbeit in jedem Fall vertraulich sein muss. (…) Manch einer hat erwartet, dass das SFO die kleinen Fische fangen wird. Ich kenne die kleinen Fische, und ich bin sicher, dass wir innerhalb einer Woche oder so ein halbes Dutzend Fälle oder mehr finden würden. Aber das ist nicht unser Ansatz. Wir suchen nach den schwierigeren Fällen; und ich mache mir da keine Illusionen. Einige der Fälle, mit denen wir uns in Zukunft befassen müssen, werden zu den kompliziertesten strafrechtlichen Fällen gehören, die die britische Justiz je erlebt hat."
Lernen vom FCPA
Die Reichweite des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) über die Grenzen der Vereinigten Staaten hinaus hat in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Durchsetzungstätigkeiten geführt und gibt einen Hinweis auf das wahrscheinliche System, das unter dem UK Bribery Act angewandt werden wird.
„Anstatt die Firmen zum Handeln anzutreiben, hat die fehlende umfassende Durchsetzung des Bribery Act Unternehmen möglicherweise in falscher Sicherheit gewogen. Der Umfang der US-amerikanischen Durchsetzungstätigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmen, die über Dritte unangemessene Zahlungen leisten, könnte den Weg andeuten, den auch die britischen Behörden möglicherweise gehen werden. In über 90 % der bekannten FCPA-Fälle waren externe Vermittler beteiligt."
John Smart, Partner Fraud Investigation and Dispute Services, Ernst & Young
Bribery Act – FCPA auf Steroiden
Bisher haben britische Gerichte noch kein in Großbritannien niedergelassenes Unternehmen oder ausländisches Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Großbritannien mit Strafen nach dem Bribery Act belegt. Um die möglichen Ausmaße zu begreifen, ist jedoch zunächst zu sehen, dass der UK Bribery Act in verschiedenen Aspekten über die Vorschriften des US FCPA hinausgeht. Er wurde schon „FCPA auf Steroiden" genannt, weil der Bribery Act noch strenger als der ohnehin schon strenge FCPA ist, für dessen Durchsetzung in den USA das Justizministerium (DOJ) und die Börsenaufsichtsbehörde (SEC) zuständig sind. Wenn man die Aktivitäten unter FCPA betrachtet, werden die Auswirkungen grenzüberschreitender Geldstrafen schnell deutlich: Bei 90 % der Beklagten handelt es sich um nicht-US-amerikanische Unternehmen.
Korruptions-Wahrnehmungswert 2011
Vorsicht mit externen Geschäftspartnern
Bei den meisten Unternehmen erstrecken sich die Risikomanagementprogramme nicht auf externe Geschäftspartner. Dabei rücken diese Beziehungen bezüglich Verstößen gegen den FCPA (1977) laut einer aktuellen Untersuchung immer stärker in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden.
Einer Studie von Deloitte zufolge betrafen im vergangenen Jahr zum ersten Mal alle Durchsetzungsmaßnahmen gegen Unternehmen, die vom US-Justizministerium oder der Börsenaufsichtsbehörde im Rahmen des FCPA eingeleitet wurden, vorgeblich von externen Geschäftspartnern – nicht von Führungskräften des Unternehmens – gezahlte Bestechungen an ausländische Amtsträger.
Häufiger Zusammenhang zwischen Korruptionsrisiko und starkem Wachstum
Der Bribery Act 2010 gilt über die Grenzen Großbritanniens hinaus. Das hat erhebliche Folgen für Unternehmen. Die Unternehmensstraftat, die Vorbeugung von Korruption versäumt zu haben, gilt weltweit für alle in Großbritannien eingetragenen Unternehmen oder ausländische Unternehmen, die Geschäftsaktivitäten in Großbritannien betreiben.
Das bedeutet, dass ein Unternehmen für einen Verstoß schuldig befunden werden kann, der von einem Mitarbeiter, einer ausländischen Tochtergesellschaft, einem Joint-Venture-Partner, einem Handelsbevollmächtigten oder einem anderen dritten Vermittler begangen wurde, der bzw. die im Ausland im Auftrag des Unternehmens handelt.
Das gewinnt für Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Bribery Act umso mehr an Bedeutung, da Umfragen zeigen, dass gerade in den Ländern das höchste Risiko besteht, die die größten Investitionen anziehen. Dementsprechend besteht erhöhter Bedarf, Due-Diligence-Überprüfungen Dritter durchzuführen.
Leitende Führungskräfte in der Schusslinie
Seit 2005 sind Dutzende von Führungskräften wegen Verstoßes gegen den FCPA verurteilt worden. Sie haben saftige Strafen aus eigener Tasche bezahlt und Jahre im Gefängnis gesessen.
Eine Studie von Ernst & Young LLP hat aber dennoch ergeben, dass 15 % der CFOs weltweit bereit sind, Bargeld auf den Tisch zu legen, um Aufträge zu gewinnen oder zu behalten. Vierhundert Finanzvorstände nahmen an der Global Fraud Survey des Unternehmens teil. Dabei kam heraus, dass Korruption im Vergleich zum Vorjahr stärker toleriert wird. Besonders beunruhigend an den Ergebnissen der Umfrage ist unter anderem die festgestellte „breite Akzeptanz unethischen Geschäftsgebarens". „Es ist sehr besorgniserregend, dass die Bereitschaft der Befragten steigt, Geldzahlungen zu leisten" und Ergebnisse falsch anzugeben, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu überleben.
Die Kanzlei Chadbourne & Parke untersuchte in einer Studie die 61 FCPA-Fälle aus den vergangenen sechs Jahren, bei denen die beklagte Partei eine Einzelperson war. Die Zahlen überraschen: Bei 35 % der Beschuldigten handelte es sich um den Präsidenten, CEO oder COO des betreffenden Unternehmens.
Insgesamt waren 53 der Personen, denen in diesem Zeitraum ein Verstoß gegen den FCPA vorgeworfen wurde, leitende Führungskräfte – das entspricht ganzen 87 % aller Beschuldigten.
Diese Aufzählung (Quelle: Serious Fraud Office) ist nicht vollständig. Der Einfallsreichtum derer, die in Korruption verwickelt sind, kennt keine Grenzen! Achten Sie auf:
- Ungewöhnliche Barzahlungen
- Zahlung außergewöhnlich hoher Provisionssätze an eine bestimmte Agentur; diese können auf zwei Konten für dieselbe Agentur, oft in unterschiedlichen Ländern, aufgeteilt sein
- Missbrauch von Entscheidungsverfahren oder übertragenen Befugnissen in konkreten Fällen
- Abschluss von Verträgen, die mit Blick auf die Konditionen oder den Zeitrahmen nicht vorteilhaft für das Unternehmen sind
- Vermeidung unabhängiger Prüfungen bei Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren
- Umgehen des üblichen Ausschreibungs-/Lieferantenverfahrens
- Nicht-Einhaltung von Unternehmensabläufen und -richtlinien
- Eine Person bleibt nie zu Hause, auch wenn sie krank ist, nimmt keinen Urlaub oder besteht darauf, bestimmte Lieferanten selber zu betreuen
- Ohne erkennbaren Grund werden über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehende Rechnungen vereinbart
- Erhalt großzügiger Geschenke
- Treffen unerwarteter oder unlogischer Entscheidungen bei der Annahme von Projekten oder dem Abschluss von Verträgen
- Fehlende Dokumente oder Berichte zu Treffen oder Entscheidungen
- Abwicklung von Zahlungen über das Land einer Drittpartei; z. B. werden Waren oder Leistungen nach Land A geliefert, aber die Zahlungen erfolgen in der Regel an eine Strohfirma in Land B
Wie man Bestechung & Korruption entdecken kann
- Es wird Druck ausgeübt, damit Zahlungen kurzfristig oder frühzeitig geleistet werden
- Private Treffen mit öffentlichen Auftraggebern oder Unternehmen, die ein Angebot für Aufträge abgeben wollen
- Abschottung von bestimmten Funktionen oder Abteilungen, die eine Schlüsselrolle im Ausschreibungs- / Vergabeverfahren haben
- Unerklärliche Bevorzugung bestimmter Lieferanten während des Ausschreibungszeitraums
- Ungewöhnlich reibungslose Bearbeitung von Fällen, bei denen eine Person nicht das erwartete Wissen / die erwarteten Kompetenzen besitzt
- Zahlung von – oder Zurverfügungstellung von – Mitteln für Ausgaben für hochwertige Güter oder Schulgebühren für andere
Der UK Bribery Act 2010 - Lösungen
4. Grundsatz - Due Diligence
Das Unternehmen wendet mit Blick auf Personen, die Dienstleistungen für oder im Auftrag des Unternehmens erbringen oder erbringen werden, Due-Diligence-Verfahren an, um festgestellte Korruptionsrisiken zu mindern. Dabei verfolgt es einen verhältnismäßigen und risikobasierten Ansatz.
Schützen Sie Ihr Unternehmen und dessen Ruf mit Lexis Diligence®. Mit einer Suche können Sie:
- Unternehmen in Europa, den USA und Schwellenländern anhand von 200 Datenbanken mit internationalen öffentlichen und privaten Unternehmensberichten und -verzeichnissen, insgesamt über 130 Millionen Unternehmensakten, identifizieren und überprüfen
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Lexis Diligence® ist benutzerfreundlich und ermöglicht eine Dokumentation der Daten (Audit-Trail), sodass Sie belegen können, dass Sie eine angemessene Due-Diligence-Prüfung durchgeführt haben.
6. Grundsatz - Überwachung und Überprüfung
Das Unternehmen überwacht und überprüft Verfahren zur Vorbeugung von Korruptionsvergehen verbundener Personen und verbessert diese bei Bedarf. Verfolgen Sie Drittparteien mit hohem Risiko, um sicherzustellen, dass Sie bei Veränderungen benachrichtigt werden. Unsere Lösungen für Diligence-Prüfung, Sanktionsprüfung und Medienüberwachung stellen Ihnen das Komplettpaket für die umfassende Due-Diligence-Prüfung von Dritten zur Verfügung.
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Stand: 07/2012
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