Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Im kostenfreien Webinar befasst sich Dr. Sarah Reinhardt, Partnerin bei BEITEN BURKHARDT, mit Compliance-Herausforderungen im Hinblick auf die vielfältigen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Sie zeigt dabei auch die Grenzen der Zusammenarbeit auf.

Einzelne Compliance-Prozesse wie Whistleblowing-Systeme, interne Ermittlungen und Compliance-Schulungen werden näher beleuchtet. Und auch die Folgen der einseitigen Vorteilerlangung und der unzulässigen Beeinflussung von Betriebsratstätigkeit finden Berücksichtigung.

Folgende Schwerpunkte werden im Webinar behandelt:

  • Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Compliance-Maßnahmen?
  • Ist der Betriebsrat bei der Einrichtung einer Whistleblower-Hotline, eines Compliance Offices, bei der Benennung von Compliance-Verantwortlichen, der Durchführung von internen Ermittlungen und bei Compliance-Schulungen zu beteiligen?
  • Was sind die Folgen, wenn mögliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats nicht beachtet werden?
  • Darf der Betriebsrat gegenüber anderen Arbeitnehmern bevorteilt werden?

Die Präsentation aus dem Webinar sowie die Antworten auf die Fragen der Fragerunde stellen wir gerne für Sie bereit. Lesen Sie außerdem von Frau Dr. Reinhardt den Beitrag zum Thema „Sozialpartner-Compliance".


Falls Sie unser Webinar verpasst haben, können Sie sich hier die Videoaufzeichnung ansehen:

Referentin & Moderator

Referentin:

Foto Sarah Reinhardt, Partnerin Beiten BurkhardtDr. Sarah Reinhardt ist Partnerin bei BEITEN BURKHARDT in München und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst Restrukturierungen, Sanierungen und Insolvenzen. Sie berät ihre nationalen und internationalen Mandanten zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich der Prozessvertretung. Schwerpunkte sind Betriebsübernahmen, -übergänge oder -stilllegungen, Umstrukturierungen und Personalabbau, inklusive damit verbundener Personalmaßnahmen, Tarifverhandlungen, Verhandlungen über den Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen. Sie berät in allen Arten betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten sowie bei Anstellungsverträgen mit Vorständen, Geschäftsführern und Mitarbeitern und allen arbeitsrechtlichen Compliance-Fragen.

Dr. Sarah Reinhardt studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und wurde im Jahr 2007 zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Seit 2008 ist sie bei BEITEN BURKHARDT tätig, seit 2013 als Partnerin. Dr. Sarah Reinhardt ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V., Münchener Anwaltsverein e.V. (MAV), im Netzwerk Compliance e.V. sowie ständiges Mitglied des Beirats der Zeitschrift Compliance Berater.

Moderation:

Salvatore SaporitoSalvatore Saporito ist Business Development Manager Risk & Compliance und seit 2003 bei der LexisNexis GmbH. Er studierte an der Universität zu Köln Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre) mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann. Er ist Mitglied im Deutschen Institut für Compliance (DICO), im österreichischen Compliance Praxis Netzwerk sowie im American + British Chamber of Commerce. Salvatore Saporito ist regelmäßig Referent zum Thema Geschäftspartnerüberprüfung.

Salvatore Saporito, geboren 1975, ist verheiratet, Vater von zwei Töchtern und lebt mit seiner Familie in Köln.

Ihre Fragen aus dem Webinar beantwortet von Dr. Sarah Reinhardt und Salvatore Saporito

Wir haben für Sie die Fragen und Antworten aus unserem Webinar  zusammengefasst. Bei weiteren Anfragen, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.


Wie verhalte ich mich, wenn ich als interne Revision vom Vorstand beauftragt werde, einem Verdacht hinsichtlich doloser Handlungen nachzugehen? Wann sollte ich den Betriebsrat einschalten beziehungsweise was sollte ich im Vorfeld klären? Auch hinsichtlich Zugriff auf Aktenschränke, Schreibtischschubladen oder E-Mail-Postfach des Mitarbeiters.

Dr. Sarah Reinhardt: Wenn ein Betriebsrat im Unternehmen besteht, wäre zunächst zu klären, ob es bereits Betriebsvereinbarungen gibt, die die Thematiken "Vorgehen bei internen Ermittlungen" und "Zugriff auf Aktenschränke, Schreibtischschubladen oder E-Mail-Postfächer des Mitarbeiters" beinhalten. Wenn es derartige Betriebsvereinbarungen gibt, enthalten diese oftmals Regelungen, wie man bei einem Verdacht hinsichtlich doloser Handlungen vorzugehen hat bzw. was man beachten muss.

Ganz generell empfiehlt sich bei diesen Themen, je nachdem, ob sie im Unternehmen einen möglichen Schwerpunkt oder ein mögliches Risiko (zum Beispiel Baubranche bei internen Ermittlungen) bilden, bereits im Vorfeld und ohne konkreten Anlass Betriebsvereinbarungen für derartige Fälle abzuschließen, damit man ad hoc reagieren kann.

Gibt es keine solchen Betriebsvereinbarungen, muss der Betriebsrat frühzeitig informiert und mit ihm vereinbart werden, dass das geplante Vorgehen seine Zustimmung findet. Andernfalls bestehen möglicherweise Unterlassungsansprüche des Betriebsrats beim Vorgehen ohne eine entsprechende Zustimmung des Betriebsrats und auch Beweisverwertungsverbote in möglicherweise sich später anschließenden Kündigungsschutzverfahren. Eine Zustimmung des Betriebsrats sollte schriftlich festgehalten werden.

Wenn es um Einsicht in Arbeitnehmer-Daten, insbesondere auch E-Mail-Postfächer, geht, sollte auch der Datenschutzbeauftragte frühzeitig hinzugezogen werden und ganz allgemein betrachtet die Datenschutzbestimmungen (BDSG = Bundesdatenschutzgesetz) beachtet werden.

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn es im Unternehmen keinen Betriebsrat (zum Beispiel in den einzelnen Ländern in EMEA) gibt?

Dr. Sarah Reinhardt: Grundsätzlich gilt das Betriebsverfassungsrecht nur in der Bundesrepublik Deutschland. Spielt der Fall in einem Unternehmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind die dortigen gesetzlichen Regelungen zu beachten.

Wenn es in einem in Deutschland ansässigen Unternehmen keinen Betriebsrat gibt, kann der Arbeitgeber zu diesen Themenbereichen frei handeln, sofern er die geltenden Gesetze (insbesondere allgemeines Persönlichkeitsrecht, Datenschutzgesetze et cetera) beachtet.

Welche Situationen finden Sie in Ihrer Praxis zu den von Ihnen vorgestellten Themen vor? Zum Beispiel in Bezug auf die Einführung von Whistleblower-Systemen im Unternehmen?

Dr. Sarah Reinhardt: Das Vorhandensein der von mir vorgestellten Themen (Whistleblower-Hotline, interne Ermittlungen, Compliance-Officer und Compliance-Schulungen) schwankt in der Praxis nach meinen Erfahrungen je nach Größe des Unternehmens. Je größer das Unternehmen ist, desto eher sind alle diese Themenbereiche bereits mit dem Betriebsrat geregelt zu finden. Kleinere und mittelständische Unternehmen haben oftmals "nur" ein Compliance-System, was nicht allgemein alle Themen abdeckt, sondern nur die bei ihnen einschlägigen relevanten Themen (zum Beispiel in einem IT-Unternehmen Compliance-Komplexe hinsichtlich IT-Sicherheit).

In kleineren und mittelständischen Unternehmen sind meiner Erfahrung nach auch oftmals keine Betriebsvereinbarungen zu diesen von mir vorgestellten Themen (insbesondere Whistleblower-Hotline und interne Ermittlungen) niedergelegt, was bei Vorhandensein eines Betriebsrats natürlich die Handlungen des Arbeitgebers im Akut-Fall erschweren kann, da die Mitbestimmungsrechte dann im einzelnen Fall zu beachten sind. Sind vorher mit dem Betriebsrat konkrete Regelungen bereits für derartige Fälle vereinbart (auch wenn sie nur einen gewissen Rahmen bilden), so ist in diesem Rahmen das Mitbestimmungsrecht bereits ausgeübt und der Betriebsrat muss nicht mehr miteinbezogen werden.

In Bezug auf die Einführung von Whistleblower-Systemen kommt es meiner Erfahrung nach ganz auf die Mentalität des Unternehmens an: Je nachdem, ob die Unternehmensleitung auch die Anzeige von Vorfällen im Rahmen eines Whistleblowings als etwas "Gutes" vorlebt und dafür wirbt oder derartige Anzeigen eher verpönt sind, wird es auch rein tatsächlich durch die Arbeitnehmer genutzt. Wichtig ist, dass Whistleblower-Systeme natürlich nur davon leben, dass diese zum einen nicht missbraucht werden und zum anderen der jeweilige Whistleblower nicht mit irgendwelchen wie auch immer gearteten Nachteilen rechnen muss.

Verhalten sich Betriebsräte, nach Ihrer Erfahrung, zu diesen Themen eher kooperativ oder kontraproduktiv?

Dr. Sarah Reinhardt: Ob sich Betriebsräte nach meiner Erfahrung zu diesen Themen eher kooperativ oder kontraproduktiv verhalten, hängt auch wiederum von der seit Jahren gelebten Beziehung des Arbeitgebers zum Betriebsrat und umgekehrt ab: Ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat generell gestört, wird sich auch die Einführung von derartigen Betriebsvereinbarungen zu derartigen Themen als schwierig gestalten. Wenn die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat generell gut funktioniert, so ist meine Erfahrung, dass sich der Betriebsrat auch bei solchen Themen eher kooperativ verhält, da es letztendlich um den "Compliance"-Schutz des Unternehmens geht.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu der Frage kooperativ vs. kontraproduktiv noch, dass Betriebsräte meiner Erfahrung nach gerne andere im Unternehmen gerade brisante Themen (beispielsweise Restrukturierungen) mit dem Wunsch des Arbeitgebers nach einer Betriebsvereinbarung zum Beispiel zu den Themen Whistleblowing und/oder interne Ermittlungen in unzulässiger Weise koppeln, sprich auf der einen Seite nur bereit sind, Regelungspunkte herzugeben, wenn sie auf der anderen Seite, beispielsweise im Rahmen von Interessenausgleich und Sozialplänen bei Restrukturierungen hierfür "etwas bekommen". Die Frage, wann derartige von mir vorgestellte Themenbereiche daher einzuführen sind beziehungsweise mit dem Betriebsrat zu verhandeln sind, sollte daher meiner Erfahrung nach auch daran ausgerichtet werden, welche sonstigen Themen gerade im Unternehmen bestehen und ob es möglicherweise zeitlich "günstigere" Momente gibt, um derartige Themen zu verhandeln.

Wo liegt der Vorteil von Lexis Diligence® im Vergleich zu anderen KYC-Tools?

Salvatore Saporito: Eine wesentliche Stärke und ein Differenzierungsmerkmal von Nexis Diligence™ ist es, dass alle zentralen sowie relevanten Quellenbereiche als Baustein für eine robuste und umfassende Hintergrundrecherche eines Geschäftspartners genutzt werden können. Das ist „Best Practice" und wird als Industriestandard angesehen. Dazu zählen Quellen aus der weltweiten Presse zur Identifizierung von „Red Flags" beziehungsweise Negative News, Firmendatenbanken zur Recherche nach Firmeninformationen und Gesellschafterstrukturen sowie Identifikation wirtschaftlich Berechtigter, Überprüfung von politisch exponierten Personen (PEP-Status), Sanktions- und Watchlisten-Screening, biografische Datenbanken und Rechtsdatenbanken. Darüber hinaus bietet LexisNexis weitere relevante Compliance-Leistungen an, wie die Erstellung von Hintergrundberichten zu Geschäftspartnern mit sehr hohem Risiko oder Lösungen für Massenabgleiche.

Gibt es auch ein Tool, das eine Massenliste von Kontakten überprüft, um den manuellen Aufwand zu reduzieren?

Salvatore Saporito: Ja. Mit unserer Lösung BatchNameCheck lassen sich Massenabgleiche großer Datenmengen von Personen oder Firmen in einem Rutsch gegen Sanktions- und PEP-Listen sowie weitere Quellen durchführen. Dadurch werden stabile Due-Diligence-Prozesse eingeführt und genutzt. Außerdem wird der Aufwand in allen Dimensionen minimiert.


Bei weiteren Fragen zu den Compliance-Lösungen von LexisNexis können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Dr. Sarah Reinhardt
Dr. Sarah Reinhardt

Beiten Burkhardt

Tel.: +49 89 35065-1107
sarah.Reinhardt@bblaw.com
Foto Salvatore Saporito, LexisNexis
Salvatore Saporito

Business Development Manager Risk & Compliance
LexisNexis GmbH
 
Tel.: +49(0)211 417435-40
kontakt@lexisnexis.de

Das sagten bisherige Teilnehmer über LexisNexis Webinare

„Vielen Dank! Sehr guter Vortrag, gute Geschwindigkeit, angenehme Sachlichkeit (...). Man konnte nochmals ein gutes Bild bekommen, was sich hinter dem Compliance Modell verbirgt und wie der aktuelle Stand ist."

„Hohe Aktualität, guter Referent."

„Sehr informativ und gutes Format."

„Thema wurde gut strukturiert und (...) verständlich angeboten."

„Eine sehr gute Einrichtung! Vortrag war sehr aufschlussreich und hilfreich!"

„Praktische Form des "Lernens" - Danke!"

„Sehr gute, zeitschonende und informative Art des Informationsaustausches - Danke und weiter so."

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