Der Blick hinter die Kulissen
Bei der Überprüfung von Geschäftspartnern und Unternehmen sind PEP-, Watch- und Sanktionslisten absolute Standards. Denn sie liefern bei Due-Diligence und Screening-Programmen wichtige Informationen.
Wer aber bei seiner Risikoanalyse auch hinter die Kulissen sehen will, benötigt Hintergrundinformationen, die nur direkt vor Ort erfasst werden können. Externe Ermittlungen sind entscheidende Maßnahmen zur individuellen Mitigation unternehmerischer Risiken, denn die Realität sieht manchmal ganz anders aus.
In diesem Webinar, das sich speziell an Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Compliance richtet, stellt Jan Blume-Werry, Senior Consultant, KDM Sicherheitsconsulting, anhand von Praxisbeispielen aus dem Alltag externer Ermittler die Methodik der Due Diligence Investigations vor.
Wir haben die Fragen und Antworten aus dem Webinar für Sie zusammengefasst. Die Präsentationsunterlagen stellen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Referent & Moderator
Referent: Jan Blume-Werry ist Senior Consultant bei der KDM Sicherheitsconsulting Frankfurt am Main. |
Moderator:
Salvatore Saporito, geboren 1975, ist verheiratet, Vater von zwei Töchtern und lebt mit seiner Familie in Köln. |
Ihre Fragen aus dem Webinar beantwortet von Jan Blume-Werry
Wir haben für Sie die Fragen und Antworten aus unserem Webinar über externe Ermittlungen zur richtigen Auswahl des Geschäftspartners mit Jan Blume-Werry, Senior Consultant bei der KDM Sicherheitsconsulting, zusammengefasst. Bei weiteren Anfragen, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Wie genau betreiben Sie forensische Analysen?
Blume-Werry: Diese Analysen umfassen ein weites Feld. Sind veruntreute Waren oder Gelder aufzufinden, werden die Wege nachvollzogen und Beteiligte ermittelt. Sind Täter bekannt, werden deren Aktivitäten detailliert nachvollzogen. Erst aus der genauen Analyse lässt sich kundenspezifisch ein verbesserter Ansatz für die künftige Prävention ableiten.
Es können IT-Daten analysiert werden, um legalen oder illegalen Zugang zu Daten und evtl. Datendiebstahl festzustellen. Aus Daten, die bei Dritten aufgefunden oder von dort bereitgestellt werden, lässt sich oft herauslesen, woher sie stammen und zu welchem Zeitpunkt sie abgeflossen sind.
Wie kann in Unternehmen ermittelt werden, ob Mitarbeiter betrügerisch agieren?
Blume-Werry: Es ist zu unterscheiden, ob generell festgestellt werden soll, ob im Unternehmen betrügerisch gehandelt wird, oder ob bei Bekanntsein von Schädigung ermittelt werden soll, welche einzelnen Mitarbeiter derart agieren.
Im erstgenannten Fall hilft oftmals bereits der unvoreingenommene Blick durch uns auf die Geschäftsabläufe. Dies kann auch unter dem Vorwand anderer Beratungstätigkeit in Unternehmen erfolgen.
Im zweiten Fall wäre ein Arbeitsbereich bereits eingrenzbar. Dabei ist es u.a. ein probates Mittel, schrittweise einzelne und vertrauenswürdige Mitarbeiter hinzuzuziehen, um deren Hinweise und Einschätzungen zu bewerten. Solche Maßnahmen sollten immer durch externe Berater vorgenommen werden, um integren Mitarbeitern nicht versehentlich das Gefühl zu geben, Beschuldigte zu sein.
Mit welchen Kosten muss man für die Überprüfung einer Einzelperson (Berater) und eines mittelständischen Unternehmens rechnen?
Blume-Werry: Eine Kostenschätzung ohne Anpassung an den Einzelfall wäre unseriös. Zur Verdeutlichung: Im einfachsten Fall ist aufgrund von Vorkenntnissen bereits mit einer einfachen eintägigen Ermittlung im Umfeld einer Person oder Firma erkennbar, dass eine Geschäftsbeziehung untragbar wäre. Im ungünstigen Fall komplizierter Beziehungsgeflechte und der Notwendigkeit, im fernen Ausland auch örtliche Experten hinzuzuziehen, ist eventuell über mehrere Wochen hinweg zu ermitteln.
Wie vermeiden Sie Kollisionen mit dem Datenschutz?
Blume-Werry: Die Beauftragung von Ermittlungen erfolgt immer schriftlich durch die Geschäftsführung beziehungsweise den Vorstand, respektive durch einen verantwortlichen Beauftragten. Die Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers ist elementar.
Zudem ist das Vorgehen davon abhängig, in welchem Zielland unter welchen örtlichen Bestimmungen Daten ermittelt und eventuell weitergegeben werden.
Insbesondere §28 Bundesdatenschutzgesetz, Abs. 1, Ziffer 1 und 2 sei hier erwähnt.
Welche speziellen Ausbildungen sind im Bereich Due Diligence Investigations erforderlich?
Blume-Werry: Due Diligence Investigations bedeutet immer, eine Aufgabe zu erfüllen, die der polizeilichen und der nachrichtendienstlichen Arbeit sehr nahe kommt. Deshalb müssen die Ermittlerteams immer entsprechend des Auftrages ausgewählt werden. Im Allgemeinen sind Fachleute mit Erfahrung in den Bereichen Polizeiarbeit, Geheimdienst, Zoll, Politikwissenschaften, Betriebswirtschaft, Rechtslehre sowie sprachkundige Mitarbeiter beteiligt, sodass sich die Einzelfähigkeiten ergänzen.
Wie kann man lokale Kontakte vor Ort erreichen und wie reagieren diese üblicherweise auf die Kontaktanbahnung?
Blume-Werry: Lokale Kontakte lassen sich kaum durch direkte erste Ansprache erreichen. Zumal in den meisten Kulturkreisen das persönliche Kennverhältnis eine große Rolle spielt. Sie benötigen ein – idealerweise über viele Jahre gewachsenes – Netzwerk von vertrauenswürdigen Kontakten und ermittelnden Partnerunternehmen im Einsatzland.
Wie bewerten Behörden die Zusammenarbeit mit Ihnen, wenn ein Unternehmen Sie beauftragt?
Blume-Werry: Die Zusammenarbeit mit uns wird durchweg begrüßt. Entweder liefern wir den begründeten Anfangsverdacht für eine Strafanzeige in bereits fundierter Fassung, sodass für die Ermittlungsbehörden bereits Vorarbeit geleistet wurde. Oder wir arbeiten Fälle auf, die bereits durch die Behörden begonnen oder beendet wurden (z. B. um veruntreute Gelder aufzuspüren). Dabei entdecken wir oftmals neue Straftatbestände, die den Behörden mitgeteilt werden. Zudem sind gerichtsverwertbare Beweise und unsere Zeugenaussagen hilfreich und deshalb willkommen.
Bei weiteren Fragen zu den Know Your Customer-Lösungen von LexisNexis können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Tel.: +49(0)69 54 50 94 |
Tel.: +49(0)211 417435-40 |
Das sagten bisherige Teilnehmer über LexisNexis Webinare
„Vielen Dank! Sehr guter Vortrag, gute Geschwindigkeit, angenehme Sachlichkeit."
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